Die Bauleitplanung wird im Baugesetzbuch (BauBG) geregelt und
ist in zwei Stufen unterteilt, dem Flächennutzungsplan (FNP) oder auch „vorbereitender
Bauleitplan“ und dem Bebauungsplan (B-Plan) auch „verbindlichen Bauleitplan“.
Flächennutzungspläne stellen die vorhandenen und geplanten
Nutzungen für das gesamte Gebiet einer Kommune dar und zeigen die gewünschten
Entwicklungsabsichten der Kommune. Sie sind nur für die Kommune und betreffende
Behörden bindend.
Bebauungspläne hingegen haben eine rechtsverbindliche Wirkung
für jedermann und werden aus dem FNP entwickelt. Sie regeln innerhalb eines
abgegrenzten Gebietes die Nutzung und die Art der Bebauung, deren Gestaltung,
Verkehrsführung und die Ver- und Entsorgung.